In Dresden, Waldschlößchenbrücke, aus Ri, Neustadt, in Ri. Altstadt wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 31 km/h überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung mit TraffiStar S330 digital mit Frontfoto ergab 81 km/h, bei zulässigen 50 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Aktenführende Dienststelle:  Bußgeldstelle Dresden übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren

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