In Frankfurt am Main, Mainkanal geg. 21 wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 28 km/h überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung mit Lasergerät mit Foto ergab 58 km/h, bei zulässigen 30 km/h. Bußgeld: 200,00 €.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr .5 StVG, 11.3.5 BKat

Aktenführende Dienststelle: Bußgeldstelle Frankfurt am Main erlies Bußgeldbescheid

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