In Frankfurt am Main, Mörfelder Landstraße 246 wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 21 km/h überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung mit Lasergerät und Foto ergab 51 km/h, bei zulässigen 30 km/h.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr .5 StVG, 11.3.4 BKat
Aktenführende Dienststelle: Bußgeldstelle Frankfurt am Main übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren
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