In Hamburg, auf der Finkenwerder Straße, Vollhöfner Weiden wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 21 km/h überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung mit Lasergerät und Foto ergab 71 km/h, bei zulässigen 50 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Aktenführende Dienststelle: Bußgeldstelle Freie und Hansestadt Hamburg übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren

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