Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Hemmingen, OT Arnum, Göttinger Straße, B3, Höhe Haus.-Nr. 114 mit 22 km/h, bei zulässigen 30 km/h gemessen. Festgestellt wurden 52 km/h. Beweismittel: Traffipax TPH-S, Frontfoto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat

Anhörungsbogen im Bußgeldverfahren wurde von Bußgeldstelle Region Hannover übersandt.

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