In Hilkenbrook, auf der K 119, in Höhe km 1,6, Fahrtrichtung Ortsmitte wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um
40 km/h überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung ergab 90 km/h, bei zulässigen 50 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 25 Abs 2a StVG, § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Aktenführende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Emsland übersandte Anhörung wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit

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