In München, auf der Ifflandstraße, Flussmeisterstelle München wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um
23 km/h überschritten und mit Bußgeldbescheid über 120,00 € geahndet . Die Geschwindigkeitsmessung mit Handmessgerät FG212P ergab 73 km/h, bei zulässigen 50 km/h.
Verletzte Vorschriften: § 17 OWiG , § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Aktenführende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Viechtach
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