In Nürnberg, Ostendstraße 172, Ri. Lechnerstraße wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 29 km/h überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung mit Frontfoto ergab 69 km/h, bei zulässigen 30 km/h. Bußgeld: 160,00 €.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5, § 25 StVG, 11.3.5 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Aktenführende Dienststelle: Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung Nürnberg erlies Bußgeldbescheid

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