In Stuttgart auf der Friedrichstraße, Fahrtrichtung Schellingstraße wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 25 km/h
überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung mit Lasergerät TraffiStar S350 mit Foto ergab 55 km/h, bei zulässigen 30 km/h.

Verletzte Vorschrifte:  § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Aktenführende Dienststelle: Bußgeldstelle Stuttgart übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren

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