Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Bonn, auf der Siemensstraße, Höhe Haus-Nr. 201, Fahrtrichtung Am Posthof um 9 km/h, bei zulässigen 30 km/h wurde Verwarnungsgeld von 20,00 € mit Schriftlicher Verwarnung erhoben. Festgestellt wurden 39 km/h. Beweismittel: Messgerät Traffipax speedophot.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.1 BKat
Bearbeitende Dienststelle:
„Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei der Blitzerkanzlei.de haben diese Messstelle bereits überprüft. Gerne beraten wir Sie umfassend und kostenlos bei Fällen zu dieser Messstelle. Sie wurden hier geblitzt oder gelasert? Dann in nur 2 Minuten kostenlose Beurteilung erhalten.“