Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Bonn, auf der Siemensstraße, Höhe Haus-Nr. 201, Fahrtrichtung Am Posthof um 9 km/h, bei zulässigen 30 km/h wurde Verwarnungsgeld von 20,00 €  mit Schriftlicher Verwarnung erhoben. Festgestellt wurden 39 km/h. Beweismittel: Messgerät Traffipax speedophot.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.1 BKat

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