Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Würzburg, auf der B 19, Abschnitt 680, km 0,6, Richtung Giebelstadt um 12 km/h, bei zulässigen 50 km/h wurde mit Verwarnungsgeld von 25,00 € verwarnt. Festgestellt wurden 62 km/h. Beweismittel: Messgerät PoliScan Speed.

Verstoß gegen:  § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.1 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe

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