In Nürnberg, Schloßäckerstraße, ggü. 12, Ri. Untere Mentergasse wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 18 km/h überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung mit Frontfoto ergab 48 km/h, bei zulässigen 30 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.3 BKat

Aktenführende Dienststelle: Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung Nürnberg übersandte Vordruck Anhörung wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit.

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