Am 20.05.2016 wurde innerhalb geschlossener Ortschaften die zulässige Höchstgeschwindigkeit in Frankfurt am Main, Nibelungenallee 17 um 39 km/h, bei zulässigen 50 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Lasergerät 89 km/h

Verletzte Vorschriften:  § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Frankfurt am Main

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