Am 19.10.2015 wurde außerhalb geschlossener Ortschaften die zulässige Höchstgeschwindigkeit in Aßlar auf der BAB 45 Ri. Dortmund, km 159.750 um 24 km/h bei zulässigen 60 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Lasermessgerät: ES3.0 123 km/h

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel

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