Am 02.10.2015 wurde innerhalb geschlossener Ortschaften die zulässige Höchstgeschwindigkeit in Dresden, Maxim-Gorki-Straße, in FR Hansastraße, Höhe haus-Nr. 17 zulässigen 30 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Einseitensensor 61 km/h,  Beweismittel: Messgerät: VDS M5 digital, Frontfoto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, § 25 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Dresden

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