Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Rostock, auf der B 103, Ecke Güstrower Straße, Warnemünde um 25 km/h, bei zulässigen 60 km/h wurde Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Festgestellt wurden 85 km/h. Beweismittel: Messgerät PoliScan Speed.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Hansestadt Rostock übersandte Vordruck Anhörung

“Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei der Blitzerkanzlei.de haben diese Messstelle bereits überprüft. Gerne beraten wir Sie umfassend und kostenlos bei Fällen zu dieser Messstelle. Sie wurden hier geblitzt oder gelasert? Dann in nur 2 Minuten kostenlose Beurteilung erhalten.”