Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 97980, Bad Mergentheim, auf der B 290, Westumgehung, Höhe Feuerwehrausfahrt, Rtg. TBB die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die mit Lasergerät durchgeführte Geschwindigkeitsmessung ergab eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 49 km/h bei zulässigen 50 km/h. Mit Messgerät PoliScan Speed wurden 119 km/h mit Foto dokumentiert

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Große Kreisstadt Bad Mergentheim übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren

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