Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Herzhorn Gehlensiel, Gehlensiel Höhe 18, beidseitig die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung mit PoliScan Speed und Foto ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h, bei erlaubten 30 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 55 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Dithmarschen übersandte Anhörung im Ordnungswidrigkeitenverfahren

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