Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in München, auf der Implerstr. Nr. 29, stadteinwärts begangen. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit um 14 km/h, bei zulässigen 30 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Lasermessung mit Frontfoto 44 km/h, Bußgeld: 25,00 €

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landeshauptstadt München

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