Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Nürnberg, Laufertorgraben, in Höhe Steubenbrücke die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung mit Handmessgerät – FG21P ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 22 km/h, bei erlaubten 50 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 72 km/h, Bußgeld: 80,00 €

Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Viechtach

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