Eine Geschwindigkeitsmessung, durchgeführt innerhalb geschlossener Ortschaften in Frankfurt am Main, auf der Hanauer Landstraße 587, Höhe Brücke, Fahrtrichtung stadteinwärts ergab einen Geschwindigkeitsverstoß mit 74 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 24 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät und Foto

Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Anhörungsbogen wurde von Bußgeldstelle Stadt Frankfurt am Main übersandt.

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