Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte in Aachen, auf der Krefelder Straße, ggü 218, Rtg. stadteinwärts. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 25 km/h, bei zulässigen 50 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit Einseitensensor ES3.0 75 km/h

Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Stadt Aachen übersandte Zeugenfragebogen

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