Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Hannover, auf der Friedrich-Ebert-Straße, in FR stadtauswärts die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden bei erlaubten 50 km/h, 84 km/h mit PoliScan Speed mit Frontfoto. Wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung von 34 km/h wurde Bußgeldverfahren eröffnet.

Verletzte Vorschriften: § 25 Abs 2a StVG, § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle:  Bußgeldstelle Landeshauptstadt Hannover übersandte Vordruck Anhörung

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