Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Köln- Innere Kanalstraße, Escher Straße / Hornstraße, in Fahrtrichtung Süden um 7 km/h, bei zulässigen 50 km/h wurde mit Verwarnungsgeld von 15,00 € verwarnt. Festgestellt wurden 57 km/h. Beweismittel: Messgerät VDS M 5 stationär digital
Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.1 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Stadt Köln Übersandte Schriftliche Verwarnung
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