Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Ovelgönne, auf der L 298 – 10 –  4337, Richtung L 10 wurde der Geschwindigkeitsverstoß innerhalb geschlossener Ortschaften mit 97 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 47 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät, Foto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Formular Anhörung wurde von Bußgeldstelle Landkreis Celle übersandt.

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