Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften begangen. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in 13353 Berlin, auf der Seestraße, Ri. Nord, zw. Goerdelerdammbrücke u. Sylter Str. um 29 km/h bei zulässigen 50 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit einem Geschwindigkeitsmessgerät mit Frontfoto 79 km/h

Verletzte Vorschriften: § 17 OWiG, § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Polizeipräsident Berlin übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren

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