Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Linnich, auf der Lambertusstraße, L 253, im Bereich der Einmündung Zum Hagelkreuz die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung mit LEIVTEC XV3 ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 28 km/h, bei erlaubten 50 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 78 km/h
Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Düren übersandte Zeugenfragebogen
„Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei der Blitzerkanzlei.de haben diese Messstelle bereits überprüft. Gerne beraten wir Sie umfassend und kostenlos bei Fällen zu dieser Messstelle. Sie wurden hier geblitzt oder gelasert? Dann in nur 2 Minuten kostenlose Beurteilung erhalten.”