Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Linnich, auf der Lambertusstraße, L 253, im Bereich der Einmündung Zum Hagelkreuz die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung mit LEIVTEC XV3 ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 28 km/h, bei erlaubten 50 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 78 km/h

Verletzte Vorschriften:  § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Düren übersandte Zeugenfragebogen

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