Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Oberhausen, auf der Osterfelder Straße, FR Osterfeld mit 21 km/h, bei zulässigen 50 km/h gemessen. Festgestellt wurden 71 km/h. Beweismittel: Messprotokoll, Foto

Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Vordruck Zeugen – Anhörung wurde von Bußgeldstelle Stadt Oberhausen übersandt.

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