Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 88709 Hagenau, auf der Hauptstraße, B 31, Richtung Friedrichshafen begangen. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit um 25 km/h, bei zulässigen 50 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Messgerät TraffStar S 350 55 km/h
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landratsamt Bodenseekreis übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren
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