Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Horgenzell, Kornstraße, Ortsdurchfahrt, L 290, aus Ri. Ortsmitte die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Es wurden anstatt der erlaubten 30 km/h 57 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 27 km/h. Dokumentiert wurde der Geschwindigkeitsverstoß durch Lasermessung mit LEIVTEC XV3 mit Foto.

Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landratsamt übersandte Zeugenfragebogen

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