Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Seedorf, Station ROW-B 71-210-1828, Richtung Zeven die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Es wurden anstatt der erlaubten 50 km/h 76 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 26 km/h. Dokumentiert wurde der Geschwindigkeitsverstoß durch Messung mit Traffipax TPHS und Foto.

Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Rotenburg (Wümme) übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren

“Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei der Blitzerkanzlei.de haben diese Messstelle bereits überprüft. Gerne beraten wir Sie umfassend und kostenlos bei Fällen zu dieser Messstelle. Sie wurden hier geblitzt  oder gelasert? Dann in nur 2 Minuten kostenlose Beurteilung erhalten.”