Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Seedorf, Station ROW-B 71-210-1828, Richtung Zeven die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Es wurden anstatt der erlaubten 50 km/h 101 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 51 km/h. Dokumentiert wurde der Geschwindigkeitsverstoß durch Messung mit Traffipax TPHS und Frontfoto
Verletzte Vorschriften: § 25 Abs 2a StVG, § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.8 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Rotenburg (Wümme) übersandte Zeugenfragebogen
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