Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit, innerhalb geschlossener Ortschaften begangen. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in der Gem. Bockelskamp, K 50, Klosterwiesenweg, FR Wienhausen um 28 km/h bei zulässigen 30 km/h überschritten. Festgestellt wurden 58 km/h, Beweismittel: Messung mit TraffiStar S350 und Frontfoto

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Celle übersandte Formular Anhörung

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