Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit, innerhalb geschlossener Ortschaften gemesse. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in 55131, Mainz, Hechtsheiner Str. zw. Emy-Roeder-Straße und Martin-Luther-Str. um 22 km/h bei zulässigen 30 km/h überschritten. Festgestellt wurden 52 km/h, Beweismittel: Messung mit PoliScan Speed und Frontfoto.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle:  Bußgeldstelle Mainz übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren

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