Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften festgestellt. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Frankfurt am Main, auf der Babenhäuser Landstraße, gegenüber Nummer 53, Fahrtrichtung stadtauswärts um 31 km/h bei zulässigen 50 km/h überschritten. Festgestellt wurden 81 km/h, Beweismittel: Messung mit Lasergerät und Foto. Bußgeld: 160,00, 1 Monat Fahrverbot

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Stadt Frankfurt am Main

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