Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in 14057, Berlin, BAB 100 Süd, in Höhe ICC Überleitung BAB 115 um 26 km/h, bei zulässigen 60 km/h wurde Bußgeldverfahren eröffnet. Festgestellt wurden 86 km/h. Beweismittel: Messung mit einem Geschwindigkeitsmessgerät, Frontfoto. 30,00 € Verwarnungsgeld wurden erhoben

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr .5 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Polizeipräsident Berlin übersandte Schriftliche Verwarnung / Anhörung

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