Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 2, im Bereich von km 22,2, in FR Hannover die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die mit Einseitensensor ES durchgeführte Geschwindigkeitsmessung ergab eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 42 km/h bei zulässigen 100 km/h. Dokumentiert  wurden 142 km/h mit Beweisfoto.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee übersandte Vordruck Anhörung

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