Am 02.12.2015 wurde außerhalb geschlossener Ortschaften die zulässige Höchstgeschwindigkeit in Aßlar auf der BAB 45, Richtung Dortmund um 30 km/h bei zulässigen 60 km/h überschritten. Die Messung mit Lasergerät ergab 90 km/h. Beweismittel: Messprotokoll, Frontfoto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel
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