Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Lengerich, auf der BAB 1, in Höhe km 241,820, FR Bremen begangen. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit um 22 km/h, bei zulässigen 80 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Messgerät PoliScan Speed 102 km/h.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Steinfurt übersandte Zeugenfragebogen

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