Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften begangen. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit auf der BAB 19, Autobahnkreuz Rostock,Verterf. aR Berlin, n/Lübeck um 24 km/h bei zulässigen 40 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Lichtmessverfahren mit Foto 64 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Rostock übersandte Formular Anhörung

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