auf der BAB 72, km 159,3, Gem. Rötha, FR Hof – Leipzig wurde Geschwindigkeitsverstoß begangen. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde um 21 km/h überschritten. Gemessen wurden 81 km/h mit Einseitensensor ES8.0 bei zulässigen 60 km/h. Beweismittel: Messprotokoll, Foto

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr .5 StVG, 11.3.2 BKat

Aktenführende Dienststelle: Bußgeldstelle Landesdirektion Sachsen übersandte Zeugenfragebogen

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