auf der L 29, zw. Binz u. Prora, Höhe Abf. Dollahner Str., i.R. Prora wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften um 27 km/h überschritten. Gemessen wurden mit Messgerät PoliScan FM1 97 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.5 BKat

Aktenführende Bußgeldstelle Landkreis Vorpommern-Rügen übersandte Anhörungsbogen

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