Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften. Am 04.11.2015 wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit in Braunschweig, BAB 391, Richtung Gifhorn, km 9,4  um 27 km/h bei zulässigen 80 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit Messgerät: ESO ES 3.0  107 km/h

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Braunschweig

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