Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften. Am 20.10.2015 wurde in Lauingen, K DLG 7, Abschnitt 140, km 0.02, Frauenriedhausen, Ri Lauingen die zulässige Höchstgeschwindigkeit um 38 km/h bei zulässigen 50 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Messgerät Einseitensensor ES3.0 88 km/h
Verstoß gegen: § 3 Abs 3, § 49 StVO, § 24 StVG, § 25 StVG, 11.3.6 Bkat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Viechtach
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