Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Merklingen, auf der BAB 8, bei km 144,775, Stuttgart – München wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 108 km/h , bei zulässigen 80 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 28 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät PoliScan Speed, Foto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Anhörungsbogen wurde von Zentraler Bußgeldstelle Karlsruhe übersandt.
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