Rotlichtverstoß wurde in Hamburg, auf der Kieler Straße, Langenfelder Damm begangen. Beweismittel: Video-Band-Aufzeichnung

Verletze Vorschriften: § 37 Abs. 2,§ 49 StVO, § 24 StVG, 132 BKat

Fallbearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Hamburg erließ Bußgeldbescheid

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