Rotlichtblitzer S der Lichtzeichenanlage in Hamburg, auf der Kieler Straße, Langenfelder Damm

Rotlichtblitzer S der Lichtzeichenanlage in Hamburg im Überblick

Zur Messstelle S der Lichtzeichenanlage in Hamburg, auf der Kieler Straße, Langenfelder Damm ist bei der Blitzerkanzlei ein Fall dokumentiert. Gemessen wird hier überwiegend mit dem Messgerät VKS 3.0 / 3.2 (Verkehrs-Kontroll-System). Bußgeldstelle nach unseren Unterlagen: Bußgeldstelle Hamburg.

Überwachung
Rotlicht
Ort
Hamburg
Messgeräte
VKS 3.0 / 3.2 (Verkehrs-Kontroll-System)
Bußgeldstelle
Bußgeldstelle Hamburg
Dokumentierte Fälle
1
Stand der Angaben
September 2026
Hamburg

Ortsangaben: GeoNames (CC BY 4.0), © OpenStreetMap-Mitwirkende

Typische Prüfpunkte

  • Passpunkte: Die Punkte und Markierungen müssen korrekt vermessen und im Video eindeutig erkennbar sein.
  • Auswertung von Hand: Das Setzen der Markierungen am Bildschirm ist fehleranfällig.
  • Nur kurzzeitig zu dicht: Vorwerfbar ist nur ein Abstand, der nicht bloß kurz – etwa durch Einscheren eines anderen Fahrzeugs oder starkes Bremsen vorn – zu gering war.
Trifft einer dieser Punkte auf Ihre Messung zu?Unsere Fachanwälte prüfen es kostenlos, Antwort binnen 24 Stunden.

Dokumentierte Fälle am Rotlichtblitzer S der Lichtzeichenanlage in Hamburg

  1. Juni 2018

    Missachtung des Rotlichts der Lichtzeichenanlage in Hamburg, auf der Kieler Straße, Langenfelder Damm wurde Bußgeld geahndet, Bußgeldstelle Hamburg

    VKS 3.0 / 3.2 (Verkehrs-Kontroll-System)

Bußgeld am Rotlichtblitzer S der Lichtzeichenanlage in Hamburg

Beim Rotlichtverstoß entscheidet eine Sekunde. War die Ampel beim Überfahren der Haltelinie länger als eine Sekunde rot, gilt der Verstoß als qualifiziert. Dann kommen zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot dazu.

Rote Ampel überfahren (bis 1 Sekunde Rot)

Rote Ampel überfahren (bis 1 Sekunde Rot): Bußgeld, Punkte, Fahrverbot
TatbestandBußgeldPunkteFahrverbotPrüfung
Rote Ampel überfahren, Rotphase bis 1 Sekunde90 € 1 – Einspruch prüfen
… mit Gefährdung200 € 2 1 Monat Einspruch prüfen
… mit Sachbeschädigung240 € 2 1 Monat Einspruch prüfen

Rote Ampel überfahren (länger als 1 Sekunde Rot)

Rote Ampel überfahren (länger als 1 Sekunde Rot): Bußgeld, Punkte, Fahrverbot
TatbestandBußgeldPunkteFahrverbotPrüfung
Rote Ampel überfahren, Rotphase länger als 1 Sekunde200 € 2 1 Monat Einspruch prüfen
… mit Gefährdung320 € 2 1 Monat Einspruch prüfen
… mit Sachbeschädigung360 € 2 1 Monat Einspruch prüfen

Eigenen Fall berechnen · Bußgeldkatalog Rotlicht

Messtechnik am Rotlichtblitzer S der Lichtzeichenanlage in Hamburg

VKS 3.0 / 3.2 (Verkehrs-Kontroll-System)

Am Rotlichtblitzer S der Lichtzeichenanlage in Hamburg misst ein VKS 3.0 / 3.2 (Verkehrs-Kontroll-System) (Messprinzip: Video-Abstandsmessung). In 1 Fall an dieser Messstelle genannt. Jedes Messgerät hat typische Fehlerquellen – ob sie im Einzelfall vorliegen, zeigt erst die Auswertung der Messdaten.

  • Passpunkte: Die Punkte und Markierungen müssen korrekt vermessen und im Video eindeutig erkennbar sein.
  • Auswertung von Hand: Das Setzen der Markierungen am Bildschirm ist fehleranfällig.
  • Nur kurzzeitig zu dicht: Vorwerfbar ist nur ein Abstand, der nicht bloß kurz – etwa durch Einscheren eines anderen Fahrzeugs oder starkes Bremsen vorn – zu gering war.

Alle Fehlerquellen, Gerichtsentscheidungen und Prüfpunkte zu VKS 3.0 / 3.2

Bußgeldstelle zu dieser Messstelle

Nach unseren Unterlagen: Bußgeldstelle Hamburg. Auf der Seite der Bußgeldstelle stehen Anschrift, Kontakt und Online-Portal.

Maßgeblich ist immer die Behörde, die auf Ihrem Schreiben steht. Dorthin geht auch der Einspruch. Je nachdem, wer gemessen hat, kann das eine andere Stelle sein.

Am Rotlichtblitzer S der Lichtzeichenanlage in Hamburg geblitzt? So legen Sie Einspruch ein

  1. Frist notieren: zwei Wochen ab Zustellung des Bußgeldbescheids.
  2. Nichts zur Sache sagen: Im Anhörungsbogen sind nur die Angaben zur Person Pflicht.
  3. Akte prüfen lassen: Erst die Bußgeldakte zeigt, ob die Messung am Rotlichtblitzer S der Lichtzeichenanlage in Hamburg und der Bescheid angreifbar sind.
  4. Einspruch richtig adressieren: an die Behörde, die den Bußgeldbescheid erlassen hat.

Häufige Fragen zum Rotlichtblitzer S der Lichtzeichenanlage in Hamburg

Ich wurde am Rotlichtblitzer S der Lichtzeichenanlage in Hamburg geblitzt – was passiert jetzt?

In der Regel erhalten Sie zuerst einen Anhörungsbogen oder Zeugenfragebogen, danach den Bußgeldbescheid. Erst mit der Zustellung des Bußgeldbescheids beginnt die Einspruchsfrist.

Wie lange habe ich nach dem Rotlichtblitzer S der Lichtzeichenanlage in Hamburg Zeit für einen Einspruch?

Der Einspruch muss innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Bußgeldbescheids bei der Bußgeldstelle eingehen (§ 67 OWiG). Eine Begründung ist zunächst nicht erforderlich.

Lohnt sich ein Einspruch nach dem Rotlichtblitzer S der Lichtzeichenanlage in Hamburg?

Das hängt vom Einzelfall ab. Messungen können fehlerhaft sein – etwa durch Aufbau, Eichung, Auswertung oder Zuordnung des Fahrzeugs. Hier misst ein VKS 3.0 / 3.2 (Verkehrs-Kontroll-System) – auch dieses Gerät hat typische Fehlerquellen. Ob das hier in Betracht kommt, zeigt erst die Prüfung der Bußgeldakte.

Muss ich den Anhörungsbogen zum Rotlichtblitzer S der Lichtzeichenanlage in Hamburg ausfüllen?

Angaben zur Person sind Pflicht. Zur Sache müssen Sie sich nicht äußern – und sollten es ohne vorherige Beratung auch nicht.

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