Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Leinburg, OT Winn, auf der Winner Hauptstraße, Ri. Leinburg die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden 35 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Die Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – Einseitensensor ES3.0 dokumentierte mit Foto 85 km/h. Bußgeld: 160,00 €

Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Viechtach

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